Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Vertrag hinsichtlich Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und nächstmöglichem Kündigungstermin.
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Zähler.
Hier finden Sie den Tarif, nach dessen Preisen abgerechnet wird.
Hier finden Sie die Zählerstände im Abrechnungszeitraum. Falls die Zählerstände nicht ermittelt werden konnten, so wurde der Zählerstand errechnet. Die Hochrechnung basiert dabei auf sogenannten Wichtungstabellen, aus denen der Verbrauch prozentual errechnet wird.
Hier sind die einzelnen Preisbestandteile des Abrechnungstarifes angeführt, die dann jeweils mit dem Verbrauch multipliziert werden.
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie Pflege und Instandhaltung des Energienetzes.
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.