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Umweltbundesamt: Trinkwasser sehr gut vor SARS-CoV-2 geschützt

(vom 13.03.2020)

Trinkwasser ist das am stärksten kontrollierte Lebensmittel und wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und in das Leitungsnetz verteilt. Es ist deshalb sehr gut gegen alle Viren geschützt.

Eine Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgt nach derzeitigem Wissensstand vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen oder kontaminierte Flächen. Bereits aus diesem Grund ist die Gefahr der Infizierung über das Trinkwasser sehr gering. In Deutschland stellt das seit Jahrzehnten eingeführte Multibarrieren-System, bestehend aus Ressourcenschutz (u. a. Ausweisung von Wasserschutzgebieten), Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die fachgerechte Planung, der Bau und der Betrieb einer Trinkwasser-Installation (u. a. korrekte Absicherung) eine sichere Grundlage zur Vermeidung wasserbedingter Epidemien dar. So hat zum Beispiel das Grundwasser, welches für die Trinkwassergewinnung genutzt wird, eine längere Bodenpassage durchlaufen und ist im Untergrund gut gegen alle mikrobiellen Verunreinigungen, einschließlich Viren, geschützt. Das Umweltbundesamt führt deshalb in der aktuellen Stellungnahme zu SARS-CoV-2 aus, dass „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt“ sind. „Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“

Die Trinkwasserversorger in Deutschland haben darüber hinaus eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um den Schutz der Mitarbeiter und des Trinkwassers sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt führt zum Personal in den Wasserversorgungsunternehmen aus: „Aufgrund des hohen Automatisierungsgrades in der Wasserversorgung sowie den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu einem hygienischen Umgang mit dem Trinkwasser ist in Deutschland auch bei Infektion des zuständigen Personals bei sachgerechtem Umgang nach aktuellen Kenntnisstand nicht von einem Risiko für die Weiterverteilung von Coronaviren mit dem Trinkwasser auszugehen.“

Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

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