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Die EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH hat schon recht früh die Zeichen der E-Mobilität erkannt und engagiert sich bereits seit 2011 im diesem Bereich. 2011 waren die E-Fahrzeuge noch große Exoten. Heute profitiert die EGF von den damalig gesammelten Erfahrungen und kann nun bedarfsgerechte Erweiterungen der Ladeinfrastruktur in dem Netzgebiet der EGF realisieren.
Im Jahr 2018 wurden die Bereiche Rosenthal und Gemünden mit E-Ladepunkten erweitert. Somit sorgt die EGF schon heute dafür, dass die reizvolle Landschaft zwischen Burgwald und Kellerwald CO2-neutral mit Ökostrom befahren werden kann. Durch die Anordnung der Ladepunkte ist es problemlos möglich, die benachbarten größeren Städte zu erreichen, ohne an die Reichweitengrenze der Fahrzeuge zu gelangen.
Mit zwei Ladesäulen in 2011 gestartet, betreibt die EGF heute bereits sieben Ladesäulen direkt in der Kernstadt Frankenberg und eine Ladesäule in Gemünden sowie zwei Ladesäulen in Rosenthal. Durch den stetig ansteigenden Bedarf an Ladestrom ist die Installation weiterer Ladepunkte geplant.
Die EGF baut nicht nur konsequent die Ladeinfrastruktur für E-Autos, sondern auch für E-Bikes aus. Hierfür betreibt die EGF in Gemünden und Rosenthal jeweils eine Pedelec-Ladestation, an der ganze Gruppen gleichzeitig ihre E-Bikes laden können. Auch in der Kernstadt Frankenberg kann der E-Bike-Akku an einer Ladestation wieder aufgeladen werden.
Das Ladekabel, welches jedes E-Auto als Zubehör hat, einfach in die Ladebuchsen des Autos und der Ladesäule stecken. Mittels einer RFID Karte wird das Laden an den Ladesäulen autorisiert, dazu wird die RFID Karte an die markierte Stelle gehalten. Das Ladekabel wird mittels Verriegelung an der Ladesäule gegen Diebstahl gesichert. Erst nach Beenden des Ladevorgangs durch den Fahrer wird das Ladekabel freigegeben.
Als E-Autofahrer leisten Sie aktiv einen Beitrag klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement erkennt der Gesetzgeber ab 2022 an. Dank des Förderinstruments der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man die eigenen CO2-Einsparungen zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Somit haben Sie die Möglichkeit, über die EGF als Dienstleister, Geld von Mineralölkonzernen in die Elektromobilität umzuverteilen. Diese Umwandlung bieten wir Ihnen ohne ein wirtschaftliches Risiko und mit fester Vergütung für Ihre THG-Quote.
Sie können als Bestandskunde oder als Neukunde unseren Service vor Ort zur Vermarktung Ihrer THG-Quote in Anspruch nehmen. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit der zuständigen Behörde. Dazu zählen unteranderem die Übermittlung der relevanten Daten und die Antragsstellung bei der zuständigen Behörde sowie die Quoten-Vermarktung an die Mineralölkonzerne.
Wir benötigen lediglich von Ihnen eine Kopie Ihres Fahrzeugscheines und den unterschriebenen „Vertrag über die Fahrzeugscheinabrechnung im THG Quotenhandel“. Dieser THG-Quotenhandel gilt dann für ein Jahr und kann im nächsten Jahr erneut und mit erneuter Auszahlung stattfinden.
Für Ihre THG-Quote erhalten Sie von uns 200 €. Diese Zahlungen sind grundsätzlich Einkünfte. In Bezug auf die Steuerfreigrenze i.H.v. 256 € pro Jahr (§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG) ist für Sie diese Zahlung steuerfrei, sofern Sie keine weiteren Einkünfte dieser Art erhalten.
Wer kann seine THG-Quote vermarkten?: Alle Besitzer von rein elektrischen Fahrzeugen, egal ob privat oder Gewerbetreibende.
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