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4 Glühbirnen, beleuchtet mit Ökostrom von der EGF Frankenberg.

Erzeugungsanlagen

Hohe Anmeldezahlen von EEG-Anlagen führen momentan zu längeren Bearbeitungszeiten

Aufgrund der aktuell hohen Anzahl von Anfragen zum Anschluss neuer EEG-Anlagen kommt es bei der Anschlussbeurteilung bzw. Genehmigung von EEG-Anlagen aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, jede Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir bitten Sie herzlich darum, von telefonischen Anfragen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Stromnetz der EGF  

Sie planen den Anschluss einer Erzeugungsanlage? Um den Prozess von der Planung bis zur Inbetriebnahme für Sie zu vereinfachen, finden Sie in unserer Anleitung „In sechs Schritten zum Anschluss einer Erzeugungsanlage“ alle notwendigen Informationen und Formulare.

In sechs Schritten zum Anschluss einer Erzeugungsanlage 

Schritt 1: Antrag zum Anschluss

Schritt 2: Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen

Schritt 3: Anschlussprüfung

Schritt 4: Auftrag zur Zählersetzung

Schritt 5: Inbetriebnahme

Schritt 6: Abrechnung

Direktvermarktung nach dem EEG

EEG Anlagen, die ab 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von 100 kW haben, müssen laut § 21 EEG 2017 (zuvor § 37 EEG 2014) ihren erzeugten Strom direkt vermarkten. Des Weiteren gilt die verpflichtende Fernsteuerbarkeit der Anlagen durch ein zentrales Leitsystem.

Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 600 W 

Steckerfertige Photovoltaikanlagen – sogenannte Plug-In-PV-Anlagen – erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und das Angebot wächst stetig. Wer sich dazu entschließt, eine solche Photovoltaikanlage zu installieren, sollte einige wesentliche Punkte beachten. An dieser Stelle haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

  • Für den Anschluss einer Plug-In-PV-Anlage ist eine spezielle Einspeisesteckdose notwendig. Der Anschluss an das Hausstromnetz über einen handelsüblichen Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ist aktuell nicht zulässig.
  • Der Zähler für den Betrieb einer Plug-In-PV-Anlage muss mit einer Rücklaufsperre oder einem Einspeisezählwerk versehen sein. Sollte bei Ihnen noch kein entsprechender Stromzähler verbaut sein, muss der vorhandene Zähler vor Inbetriebnahme gewechselt werden. Den Zählerwechsel können Sie bei uns beauftragen.
  • Erzeugungsanlagen in unserem Netzgebiet – auch die Plug-In-PV-Anlagen – müssen vom Betreiber offiziell bei uns angemeldet werden. Das Anmeldeformular zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis 600 W finden sie hier.
  • Denken Sie bitte auch daran, Ihre Plug-In-PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) zu registrieren.

     

    Der Verband der Elektroindustrie (VDE) hat im Januar 2023 ein Positionspapier zur Vereinfachung des Anschlussvorgangs von steckerfertigen PV-Anlagen vorgelegt. Für die Vereinfachung sind allerdings noch Änderungen von Gesetzen und Verordnungen erforderlich.

    Die EGF begrüßt diese angedachten Vereinfachungen und wird diese, sobald regulatorisch umgesetzt, anwenden.

    Weitere Informationen hierzu finden sie unter

    https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

    Stand: April 2023

Veröffentlichungspflichten EEG

Standorte und Leistungen 

EEG Monatsmeldungen 

Endabrechnung aggregiert 

Endabrechnung Vorjahr  

Ihre Ansprechpartner 

Martin Becker 

Tel.:  06451 755-195

Fax:  06451 755-180

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