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Die Niederspannungsnetze der EGF sind Netze nach TN-C System.
Die Veröffentlichungspflicht der Restlastkurve unter Anwendung des analytischen Verfahren entfällt, da die EnergieGesellschaft Frankenberg mbH in ihrem Netzgebiet das synthetische Verfahren für SLP-Kunden anwendet.
Aufgrund der aktuell hohen Anzahl von Anfragen zum Anschluss neuer EEG-Anlagen kommt es bei der Anschlussbeurteilung bzw. Genehmigung von EEG-Anlagen aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, jede Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir bitten Sie herzlich darum, von telefonischen Anfragen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Sie planen den Anschluss einer Erzeugungsanlage? Um den Prozess von der Planung bis zur Inbetriebnahme für Sie zu vereinfachen, finden Sie in unserer Anleitung „In sechs Schritten zum Anschluss einer Erzeugungsanlage“ alle notwendigen Informationen und Formulare.
Zunächst melden Sie bitte Ihre geplante Erzeugungsanlage bei uns an. Dazu benutzen Sie für Erzeugungsanlagen (zum Beispiel eine Photovoltaikanlage, die als Einspeisepunkt Ihren Hausanschluss hat) die unten aufgeführten Formulare. Bitte denken Sie an die Unterschrift und senden uns die Formulare einzeln und nicht zusammengefasst zu.
Zusenden an: EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH
z. Hd. Martin Becker
Pferdemarkt 22
35066 Frankenberg
m.becker@egf-frankenberg.de
Nach § 9 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) ist der Netzbetreiber berechtigt an seinem Netz angeschlossene Anlagen durch eine ferngesteuerte Einrichtung in ihrer Einspeisung zu reduzieren.
Hiernach (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2017) sind Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von:
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen und Dokumente:
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese von unseren Sachbearbeitern auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Bei fehlenden Unterlagen oder nicht vollständig ausgefüllten Formularen werden Sie schnellstmöglich darüber informiert.
Sind Ihre Unterlagen korrekt und vollständig, prüfen wir die Anschlussmöglichkeit am geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Nach der Netzverträglichkeitsprüfung werden Sie schriftlich über das Ergebnis informiert.
Der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur kann nach erfolgter Anschlusszusage die Anlage installieren und mit uns nach der Fertigstellung einen Inbetriebnahme-Termin abstimmen.
Diese Abstimmung für einen Inbetriebnahme-Termin ist mindestens drei Tage vor der geplanten Inbetriebnahme durchzuführen.
Nach erfolgter Absprache des Inbetriebnahme-Termins setzt ein Monteur der EGF den Zähler bei Ihnen vor Ort. Zusammen mit Ihrem Installateur nimmt er Ihre Anlage in Betrieb. Hierbei werden die gemeldeten Daten der Anlage überprüft. Des Weiteren werden alle von uns vorausgesetzten Funktionen überprüft, wie zum Beispiel der Netz- und Anlagenschutz oder das Einspeisemanagement.
Es folgt nun vom Anlagenbetreiber die Anmeldung im Marktstammdatenregister über das folgende Portal: www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Erst mit Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister folgt die Abrechnung/Vergütung des eingespeisten Stroms über die EGF.
EEG Anlagen, die ab 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von 100 kW haben, müssen laut § 21 EEG 2017 (zuvor § 37 EEG 2014) ihren erzeugten Strom direkt vermarkten. Des Weiteren gilt die verpflichtende Fernsteuerbarkeit der Anlagen durch ein zentrales Leitsystem.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen – sogenannte Plug-In-PV-Anlagen – erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und das Angebot wächst stetig. Wer sich dazu entschließt, eine solche Photovoltaikanlage zu installieren, sollte einige wesentliche Punkte beachten. An dieser Stelle haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Der Verband der Elektroindustrie (VDE) hat im Januar 2023 ein Positionspapier zur Vereinfachung des Anschlussvorgangs von steckerfertigen PV-Anlagen vorgelegt. Für die Vereinfachung sind allerdings noch Änderungen von Gesetzen und Verordnungen erforderlich.
Die EGF begrüßt diese angedachten Vereinfachungen und wird diese, sobald regulatorisch umgesetzt, anwenden.
Weitere Informationen hierzu finden sie unter
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Stand: April 2023
Bedingt durch die Energiewende verändert sich das derzeitige Versorgungssystem grundlegend. Der stetig ansteigende Anteil von erneuerbaren Energien und die zunehmende dezentrale Erzeugung stellen das Stromnetz vor besondere Herausforderungen: Es muss „digitaler“ werden, damit Erzeugung und Verbrauch flexibel miteinander verknüpft werden können.
Unter diesen Gesichtspunkten machen wir unser Versorgungsgebiet fit für die Zukunft und die Energiewende: Bis 2032 werden wir flächendeckend rund 17.700 digitale Stromzähler installieren.
Veröffentlichung gemäß Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG)
Die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) hat in Verbindung mit der Mitteilung Nr. 2 (Erforderliche Übergangsregelungen zur Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom) festgelegt, dass der Netzbetreiber die Informationen über die Zählzeiten auf der Internetseite zu veröffentlichen hat.
Zählzeiten des NB bei Messtechnik kME und mME
entspricht SLP-Schaltzeiten für Schwachlastregelung (22:00 bis 06:00 Uhr)
Zählzeiten des NB bei Messtechnik iMS
06:00 - 22:00 Uhr
22:00 - 06:00 Uhr
Haben Sie Fragen zu der Lage Ihrer Versorgungsanschlüsse auf Ihrem Grundstück oder planen Sie ein Bauvorhaben? Wir informieren Sie schnell und kostenlos über die Lage unserer Versorgungsleitungen. Die Pläne stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen per E-Mail zur Verfügung.
Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht, Planauskunft zu beantragen. Sollte eine Fachfirma Tiefbauarbeiten für Sie ausführen empfehlen wir aus Haftungsgründen, dass die Planauskunft durch die Fachfirma selbst beantragt wird.
Des Weiteren erhalten Sie von uns Planauskunft für den Wasserversorgungszweckverband (WVZV) Gemünden-Haina im Bereich der Wasserversorgung.
Für eine Planauskunft senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail mit folgenden Informationen an Planung@egf-frankenberg.de:
Dabei bitten wir um Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars „Online Planauskunft“, welches von uns mitgesendet wird.
Bitte wenden Sie sich für Planauskünfte im Bereich Erdgas für die Kernstadt Frankenberg und deren Stadteile sowie für das Stromnetzgebiet der Städte Gemünden und Rosenthal an unseren Dienstleister EWF (E-Mail: planauskunft@ewf.de).