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eine Hand in der Natur auf die Wasser läuft

Gartenwasserzähler

Grundsätzlich wird in Frankenberg die Abwassermenge nach der gemessenen Frischwassermenge berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitete Wassermengen von der Abwassergebühr abzusetzen. Dieser Nachweis ist durch einen privaten und geeichten Wasserzähler zu führen. Wenn eine Messung nicht möglich ist, ist der Nachweis durch nachprüfbare Unterlagen (z. B. Sachverständigengutachten), die eine zuverlässige Schätzung der Wassermenge ermöglichen, zu führen. Der Einbau des privaten Wasserzählers muss durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Installateur erfolgen. Nach Einbau des Zählers ist dem Abwasserwerk Frankenberg das Datum des Zählereinbaus, die Zählernummer, der Zählerstand und der Name des Installateurs schriftlich mitzuteilen.

Durch einen Antrag an das Abwasserwerk Frankenberg kann der Erlass von Abwassergebühren erfolgen. Anträge auf Absetzung nicht zugeführter Wassermengen sind jährlich schriftlich spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zusammen mit Bildnachweisen des Zählerstandes zu stellen.

Pro Kubikmeter (m3) Wasserverbrauch können 2,95 € Abwassergebühr eingespart werden. Unter Berücksichtigung der Anschaffungs- und Installationskosten der Zähler und deren turnusmäßigem Austausch sowie der für jeden Antrag anfallenden Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € lohnt sich die Beantragung ab einer Verbrauchsmenge von ca. 10 m³ pro Jahr.

Weitere Informationen können Sie der Satzung des Abwasserwerks Frankenberg entnehmen.