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Grundsätzlich wird in Gemünden und Haina die Abwassermenge nach der gemessenen Frischwassermenge berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitete Wassermengen von der Abwassergebühr abzusetzen.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung.
Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)
Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)
Ansprechpartnerin: Ricarda Lückel
Telefon: 06453/9123-17
Fax: 06453/9123-22
E-Mail: ricarda.lueckel@gemuenden-wohra.de
Gemeinde Haina (Kloster)
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Ansprechpartnerin: Marina Kolley
Telefon: 06456/92 890-16
Fax: 06456/92 890-25
E-Mail: marina.kolley@haina.de