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gültig ab 01. Januar 2019
Die Wassergebühren setzen sich aus der Benutzungsgebühr für die abgenommene Wassermenge und der Grundgebühr für die Bereitstellung des Zählers zusammen.
Innerhalb des Wassernetzgebietes des WVZV Gemünden-Haina gelten die folgenden Gebühren laut Wasserversorgungssatzung:
Allgemeiner Wassertarif | €/m³ netto | €/m³ brutto |
---|---|---|
Benutzungsgebühr | 2,45 | 2,62 |
Die Grundgebühr wird nach der Nennleistung der Hauptwasserzähler, die auf dem Grundstück des Anschlussnehmers betrieben werden, berechnet. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Hauptwasserzähler, so fällt die Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss eines jeden Hauptwasserzählers an. Die jährliche Grundgebühr wird wie folgt berechnet:
Nennleistung | €/Jahr netto | €/Jahr brutto |
---|---|---|
bis Qn 2,5 | 24,00 | 25,68 |
über Qn 2,5 | 36,00 | 38,52 |
Alle genannten Bruttopreise enthalten die gültige Umsatzsteuer von derzeit 7 %.